Bis 20 Jahre. Geboren am oder nach dem 02.11.2006
Der Instrumental-/Vokalunterricht gilt als "obligatorisch", wenn Schüler der Kantons- und Fachmittelschulen das Fach Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs- oder Wahlpflichtfach gewählt haben oder die Musik- und Sportklasse besuchen. Für alle anderen Schüler gilt der Unterricht als "freiwillig". Der Tarif ist kantonal einheitlich geregelt.
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Bedingungen und Schulgeldtarife.
für Kinder ab dem 2. Jahr Basisstufe bzw. 2. Kindergartenjahr
Grundsätzlich ab der 2. Primarklasse (bzw. 4. Jahr Basisstufe). In Absprache mit der Musiklehrperson ist auch ein früherer Einstieg möglich
Der Instrumental-/Vokalunterricht gilt als «obligatorisch», wenn Schüler der Kantons- und Fachmittelschulen das Fach Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs- oder Wahlpflichtfach gewählt haben oder die Musik- und Sportklasse besuchen. Für alle anderen Schüler gilt der Unterricht als «freiwillig». Der Tarif ist kantonal einheitlich geregelt.