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Anmeldung Kinder/Jugendliche Schuljahr 2024/25

Neu bis 20 Jahre. Geboren am oder nach dem 02.11.2004


Personalien Schüler:in


Personalien gesetzliche Vertretung (Rechnungsempfänger/in)


Grundausbildung

für Kinder ab dem 2. Jahr Basisstufe bzw. 2. Kindergartenjahr

Instrumentalunterricht

Grundsätzlich ab der 2. Primarklasse (bzw. 4. Jahr Basisstufe). In Absprache mit der Musiklehrperson ist auch ein früherer Einstieg möglich
für Kantonsschüler mti obligatorischem Unterricht ist nur Einzelungerricht 40 Minuten wählbar
nur wenn sinnvoll und möglich

Musiklehrperson


Ensemble


Nur für Kantonsschüler

Der Instrumental-/Vokalunterricht gilt als "obligatorisch", wenn Schüler der Kantons- und Fachmittelschulen das Fach Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs- oder Wahlpflichtfach gewählt haben oder die Musik- und Sportklasse besuchen. Für alle anderen Schüler gilt der Unterricht als "freiwillig". Der Tarif ist kantonal einheitlich geregelt.


Abschluss

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Bedingungen und Schulgeldtarife.