Bis 20 Jahre. Geboren am oder nach dem 02.11.2005
Der Instrumental-/Vokalunterricht gilt als "obligatorisch", wenn Schüler der Kantons- und Fachmittelschulen das Fach Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs- oder Wahlpflichtfach gewählt haben oder die Musik- und Sportklasse besuchen. Für alle anderen Schüler gilt der Unterricht als "freiwillig". Der Tarif ist kantonal einheitlich geregelt.
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Bedingungen und Schulgeldtarife.